ʿAqīdah
Verwirklicht sich der große Schirk nur durch die Zuschreibung der Rubūbiyya?
01. Juli 2026 · ca. 3 Min. Lesezeit
Zu den grundlegenden Fragestellungen der islamischen Glaubenslehre gehört die Bestimmung dessen, wodurch sich der große Schirk (aš-Širk al-Akbar) verwirklicht.
Dabei wird mitunter die Behauptung aufgestellt, eine Handlung könne erst dann als großer Schirk gelten, wenn der Anbetende dem Angebeteten Eigenschaften der Rubūbiyya zuschreibe.
Die qurʾānische Darstellung des Volkes Ibrāhīms (ʿalayhi s-salām) zeigt jedoch, dass diese Annahme einer näheren Untersuchung bedarf. Die Offenbarung macht deutlich, aus welchem Grund Allah ihr Handeln als Schirk bezeichnete und worauf das Urteil tatsächlich beruht.
Die Anbetung als Grundlage des Urteils
Allah berichtet im Qurʾān von dem Gespräch zwischen Ibrāhīm (ʿalayhi s-salām) und seinem Volk:
﴿إِذْ قَالَ لِأَبِيهِ وَقَوْمِهِۦ مَا تَعْبُدُونَ ٧٠ قَالُوا۟ نَعْبُدُ أَصْنَامًا فَنَظَلُّ لَهَا عَـٰكِفِينَ ٧١ قَالَ هَلْ يَسْمَعُونَكُمْ إِذْ تَدْعُونَ ٧٢ أَوْ يَنفَعُونَكُمْ أَوْ يَضُرُّونَ ٧٣ قَالُوا۟ بَلْ وَجَدْنَآ ءَابَآءَنَا كَذَٰلِكَ يَفْعَلُونَ ٧٤﴾
„Als er zu seinem Vater und seinem Volk sagte: „Wem dient ihr? Sie sagten: „Wir dienen Götzen, und so geben wir uns dauernd ihrer Andacht hin. Er sagte: „Hören sie euch, wenn ihr sie anruft? Oder nützen sie euch, oder schaden? Sie sagten: „Nein! Vielmehr fanden wir (bereits) unsere Väter desgleichen tun.“
(Sūrat aš-Šuʿarāʾ 26:70-74)
Diese Verse zeigen, dass das Volk seine Götzen verehrte und ihnen Anbetung (ʿIbāda) widmete. Gleichzeitig räumten sie selbst ein, dass ihre Götzen weder ihre Anrufe erhörten noch ihnen nutzen oder schaden konnten.
Als Begründung für ihre Verehrung führten sie vielmehr die Nachahmung ihrer Vorfahren an.
Die Bedeutung dieser Verse
Gerade hierin liegt ein wesentlicher theologischer Aspekt. Obwohl das Volk seinen Götzen keine Fähigkeit zuschrieb, Nutzen oder Schaden zu bewirken, bezeichnet Allah ihre Handlung dennoch als Anbetung anderer neben Ihm und urteilt über sie als Schirk.
Daraus wird ersichtlich, dass sich das Urteil des großen Schirk nicht erst dadurch verwirklicht, dass einem Angebeteten Eigenschaften der Rubūbiyya zugeschrieben werden. Maßgeblich ist vielmehr die Zuwendung einer Handlung der Anbetung an einen anderen als Allah.
Die Verse machen somit deutlich, dass das Fehlen einer solchen Zuschreibung von Eigenschaften der Rubūbiyya die schirkhafte Natur der Anbetung nicht aufhebt.
Theologische Einordnung
Jede Form der Anbetung – wie Bittgebet, Opfer, Gelübde, Niederwerfung oder andere gottesdienstliche Handlungen – steht ausschließlich Allah zu.
Wird eine solche Handlung einem anderen als Allah zugewandt, so liegt hierin ein Verstoß gegen den Tauḥīd der Ulūhiyya. Das Urteil über diese Handlung hängt nicht davon ab, ob der Anbetende dem Angebeteten zusätzlich Eigenschaften der Rubūbiyya zuschreibt.
Die Geschichte des Volkes Ibrāhīms verdeutlicht diesen Grundsatz anhand eines eindeutigen qurʾānischen Beispiels.
Fazit
Die Verse aus Sūrat aš-Šuʿarāʾ zeigen, dass sich der große Schirk bereits dadurch verwirklicht, dass eine Handlung der Anbetung einem anderen als Allah gewidmet wird. Das Volk Ibrāhīms verehrte seine Götzen, obwohl es selbst einräumte, dass diese weder Nutzen noch Schaden bewirken konnten. Dennoch bezeichnete Allah ihre Handlung als Anbetung und urteilte über sie als Schirk.
Diese qurʾānische Darstellung verdeutlicht, dass die Zuschreibung von Eigenschaften der Rubūbiyya keine Voraussetzung für die Verwirklichung des großen Schirk in der Anbetung ist. Entscheidend ist vielmehr die Zuwendung einer Handlung, die ausschließlich Allah gebührt, an einen anderen als Ihn.
وَاللَّهُ أَعْلَمُ
وصلى الله وسلم على نبينا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين
Verfasst von:
Ustadh Abu Umar