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Mawlid

Die Unterlassung des Propheten ﷺ und ihre rechtliche Bedeutung – Eine Betrachtung am Beispiel des Mawlid

19. August 2026 · ca. 5 Min. Lesezeit

Im Zusammenhang mit religiösen Handlungen begegnet häufig das Argument:

„Der Prophet ﷺ hat dies nicht getan.“

Die bloße Tatsache, dass der Prophet ﷺ eine bestimmte Handlung nicht verrichtet hat, genügt jedoch nicht in jedem Fall, um daraus unmittelbar zu schließen, dass diese Handlung verboten oder als Bidʿah (religiöse Neuerung) einzustufen ist. Vielmehr muss die Unterlassung des Propheten ﷺ unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Umstände betrachtet werden.

Die Unterlassung – at-Tark (التَّرْك)

Mit at-Tark (التَّرْك) ist hier die Unterlassung einer bestimmten Handlung durch den Propheten ﷺ gemeint.

Nicht jede Unterlassung besitzt dieselbe rechtliche Aussagekraft. So kann etwa der Anlass für eine bestimmte Handlung zu seiner Zeit noch nicht bestanden haben. Ebenso kann ein Hinderungsgrund (الْمَانِع) vorgelegen haben, aufgrund dessen die Handlung nicht ausgeführt wurde.

Daher ist nicht allein die Frage entscheidend, ob der Prophet ﷺ eine Handlung unterlassen hat, sondern ebenso, unter welchen Umständen diese Unterlassung erfolgte.

Wann erhält eine Unterlassung besondere Bedeutung?

Von besonderer Bedeutung ist die Unterlassung einer religiösen Handlung dann, wenn

  1. der Anlass für diese Handlung bereits zur Zeit des Propheten ﷺ vorhanden war,
  2. die Möglichkeit zu ihrer Durchführung bestand und
  3. kein Hinderungsgrund vorlag, der ihrer Durchführung entgegenstand.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, gewinnt die Nichtausübung einer Handlung an rechtlicher Bedeutung. Denn wäre eine solche religiöse Handlung vorgesehen oder besonders verdienstvoll gewesen, stellt sich die berechtigte Frage, weshalb sie weder vom Propheten ﷺ praktiziert noch seinen Gefährten vermittelt wurde, obwohl Anlass und Möglichkeit dazu bestanden.

Die Bedeutung des Verständnisses und der Praxis der Gefährten

In diesem Zusammenhang ist nicht allein die Praxis des Propheten ﷺ von Bedeutung. Auch dem Verständnis und der Praxis seiner Gefährten (الصَّحَابَة) kommt bei der Beurteilung religiöser Angelegenheiten ein besonderes Gewicht zu.

Die Gefährten waren jene Generation, die die Offenbarung unmittelbar miterlebte und vom Propheten ﷺ selbst unterrichtet wurde. Sie kannten die Umstände, unter denen Qurʾānverse offenbart und prophetische Aussagen getroffen wurden, und verfügten über ein unmittelbares Verständnis der arabischen Sprache, in der die Offenbarung erging.

Darüber hinaus werden sie sowohl im Qurʾān als auch in der authentischen Sunnah an zahlreichen Stellen gelobt. Sie gehörten zu den Menschen mit der größten Liebe zum Propheten ﷺ, brachten enorme Opfer für die Religion und waren die erste Generation, welche die Botschaft des Islams nach dem Propheten ﷺ bewahrte und weitertrug.

Ihr Verständnis der Religion beruhte somit nicht lediglich auf einer späteren Beschäftigung mit den überlieferten Texten. Sie waren vielmehr selbst Zeugen der Offenbarung, kannten ihre Zusammenhänge und erlebten die praktische Umsetzung der Religion durch den Propheten ﷺ unmittelbar.

Gerade deshalb ist ihre Praxis auch für die Frage der prophetischen Unterlassung von besonderer Bedeutung: Bestand ein religiöser Anlass bereits zu ihrer Zeit und gab es weder einen Hinderungsgrund noch fehlende Möglichkeiten zur Durchführung, ist zu berücksichtigen, ob diese Generation eine entsprechende Handlung als Bestandteil oder besondere Form der Annäherung an Allah verstanden und praktiziert hat.

Anwendung auf das Feiern des Mawlid

Dieser Grundsatz ist für die Betrachtung des Mawlid, also der jährlich wiederkehrenden Feier anlässlich der Geburt des Propheten ﷺ, von besonderer Bedeutung.

Als Begründungen für eine solche Feier werden unter anderem die Liebe zum Propheten ﷺ, seine Ehrung, die Erinnerung an ihn und die Dankbarkeit gegenüber Allah für seine Sendung angeführt.

Diese Beweggründe waren jedoch nicht erst in späteren Generationen vorhanden. Vielmehr bestanden sie bereits zur Zeit des Propheten ﷺ und seiner Gefährten. Gerade die Gefährten zeichneten sich durch ihre außerordentliche Liebe, Verehrung und Befolgung des Propheten ﷺ aus.

Auch die grundsätzliche Möglichkeit, seine Geburt zum Anlass einer regelmäßig wiederkehrenden religiösen Feier zu nehmen, war gegeben. Eine solche Feier setzte keine Mittel oder Voraussetzungen voraus, die den damaligen Muslimen nicht zur Verfügung gestanden hätten.

Ebenso ist kein Hinderungsgrund ersichtlich, aufgrund dessen der Prophet ﷺ oder seine Gefährten daran gehindert gewesen wären, eine solche Feier durchzuführen.

Dennoch ist nicht überliefert, dass der Prophet ﷺ seinen Geburtstag als jährlich wiederkehrenden religiösen Anlass feierte oder seine Gefährten dazu anhielt. Ebenso führten seine Gefährten nach seinem Tod keine entsprechende Feier ein, obwohl der Anlass weiterhin bestand und ihre Liebe und Ehrung für den Propheten ﷺ außer Zweifel stehen.

Fazit

Nicht jede Unterlassung des Propheten ﷺ bedeutet für sich genommen, dass eine Handlung verboten ist. Die rechtliche Bedeutung einer Unterlassung hängt vielmehr von ihren Umständen ab.

Bestand jedoch bereits der Anlass für eine religiöse Handlung, war ihre Durchführung möglich und lag zugleich kein Hinderungsgrund vor, so erhält die Unterlassung besonderes Gewicht.

Auf das Feiern des Mawlid angewandt bedeutet dies: Die angeführten Beweggründe – Liebe, Ehrung, Erinnerung und Dankbarkeit – waren bereits bei den ersten Generationen vorhanden. Auch die Möglichkeit einer solchen Feier bestand, ohne dass ein erkennbarer Hinderungsgrund vorlag. Dennoch wurde eine jährlich wiederkehrende religiöse Feier weder vom Propheten ﷺ noch von seinen Gefährten praktiziert.

Allah, der Erhabene, sagt:

‏﴿قُلْ إِن كُنتُمْ تُحِبُّونَ ٱللَّهَ فَٱتَّبِعُونِى يُحْبِبْكُمُ ٱللَّهُ وَيَغْفِرْ لَكُمْ ذُنُوبَكُمْ ۗ وَٱللَّهُ غَفُورٌ رَّحِيمٌ﴾‏

„Sag: Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir. So liebt euch Allah und vergibt euch eure Sünden. Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“

(Sūrat Āl ʿImrān 3:31)

Die aufrichtige Liebe zum Propheten ﷺ zeigt sich daher nicht darin, religiöse Formen der Verehrung einzuführen, die weder er noch seine Gefährten praktizierten, sondern darin, ihm zu folgen und an seiner Sunnah festzuhalten. Wer seine Liebe zu ihm ﷺ zum Ausdruck bringen möchte, tut dies somit durch Gehorsam und Befolgung – und gerade auch dadurch, dass er das unterlässt, was er und seine Gefährten trotz bestehender Möglichkeit und vorhandenem Anlass nicht als religiöse Praxis vollzogen haben.

وَاللَّهُ أَعْلَمُ

وصلى الله وسلم على نبينا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين

Verfasst von:

Ustadh Abu Umar