← Alle Abhandlungen

ʿAqīdah

Die Realität einer Handlung ist maßgeblich – nicht ihre Bezeichnung

25. September 2026 · ca. 3 Min. Lesezeit

❖

Zu den wichtigen Grundsätzen in Fragen des Tauḥīd und des Schirk gehört, dass eine Handlung nach ihrer tatsächlichen Beschaffenheit beurteilt wird und nicht lediglich nach der Bezeichnung, die ihr gegeben wird.

So können bestimmte Handlungen beispielsweise als Tawassul (das Suchen eines Mittels), Schafāʿa (Fürsprache) oder Qurba (Annäherung) bezeichnet werden.

Maßgeblich ist jedoch nicht, wie eine Handlung bezeichnet wird, sondern was tatsächlich getan wurde.

Gerade in Fragen der ʿAqīda muss daher die entscheidende Frage lauten:

Was hat die Person tatsächlich getan?


Das Duʿāʾ gehört zur Anbetung

Allah sagt:

‏﴿وَأَنَّ ٱلْمَسَـٰجِدَ لِلَّهِ فَلَا تَدْعُوا۟ مَعَ ٱللَّهِ أَحَدًا﴾‏

„Und die Gebetsstätten gehören doch Allah; so ruft neben Allah niemanden an.“

(Sūrat al-Ǧinn 72:18)

Der Prophet ﷺ sagte:

«الدُّعَاءُ هُوَ الْعِبَادَةُ»

„Das Duʿāʾ ist die Anbetung.“

(Überliefert bei Abū Dāwūd, Nr. 1479; ebenso bei at-Tirmiḏī, Nr. 2969)

Damit wird ein grundlegender Maßstab deutlich: Das Duʿāʾ gehört zur Anbetung (ʿIbāda) und steht in seiner gottesdienstlichen Bedeutung Allah allein zu.

Für die Beurteilung einer Handlung ist daher nicht entscheidend, welchen Namen der Handelnde ihr gibt. Maßgeblich ist vielmehr, wem das Duʿāʾ tatsächlich zugewandt wurde.


Das Anrufen eines Verstorbenen

Dies lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen:

Eine Person wendet sich an einen verstorbenen Schayḫ und sagt:

„O Schayḫ, beschütze mich!“

Anschließend erklärt sie, sie nehme den Schayḫ lediglich als Mittel zu Allah oder suche durch ihn Fürsprache. Zugleich verneint sie, ihm irgendwelche besonderen Eigenschaften zuzuschreiben, die allein Allah عز وجل gebühren.

Für die Beurteilung ist jedoch nicht entscheidend, ob sie ihre Handlung als Tawassul oder Schafāʿa bezeichnet.

Entscheidend ist vielmehr, was tatsächlich geschehen ist: Das Duʿāʾ und das darin enthaltene Verlangen wurden an den Verstorbenen gerichtet. Damit wurde eine Handlung der Anbetung einem anderen als Allah zugewandt, was großen Schirk (aš-Širk al-Akbar) darstellt.


Die Bedeutung der tatsächlichen Handlung

Eine Handlung verändert ihre tatsächliche Beschaffenheit nicht dadurch, dass ihr eine andere Bezeichnung gegeben wird.

Begriffe können eine Handlung beschreiben, doch sie bestimmen nicht ihre Realität.

Wird daher eine Handlung als Tawassul, Schafāʿa oder Qurba bezeichnet, so muss dennoch betrachtet werden, was sich tatsächlich hinter dieser Bezeichnung verbirgt.

Die entscheidende Frage lautet folglich nicht:

„Wie nennt die Person ihre Handlung?“

Sondern:

„Was hat die Person tatsächlich getan?“

Maßgeblich ist somit, ob das gottesdienstliche Duʿāʾ Allah gewidmet oder einem anderen als Ihm zugewandt wurde.


Theologische Einordnung

Das Duʿāʾ gehört zu den Handlungen der Anbetung und steht ausschließlich Allah zu.

Wird ein solches gottesdienstliches Duʿāʾ einem anderen als Allah zugewandt, so verändert sich die tatsächliche Beschaffenheit dieser Handlung nicht dadurch, dass sie als Tawassul, Schafāʿa oder Qurba bezeichnet wird.

Die Bezeichnung einer Handlung kann daher nicht losgelöst von ihrer tatsächlichen Realität betrachtet werden. Entscheidend ist vielmehr die Handlung selbst und wem sie zugewandt wurde.


Fazit

In Fragen des Tauḥīd und des Schirk darf man sich nicht allein von Begriffen und Bezeichnungen leiten lassen.

Tawassul, Schafāʿa oder Qurba sind zunächst Bezeichnungen. Entscheidend ist vielmehr, welche Handlung sich tatsächlich dahinter verbirgt.

Wurde das gottesdienstliche Duʿāʾ Allah gewidmet oder wurde es einem anderen als Ihm zugewandt?

Nicht die Bezeichnung bestimmt die Realität einer Handlung, sondern ihre tatsächliche Beschaffenheit bestimmt ihre Einordnung.

وَاللَّهُ أَعْلَمُ

وصلى الله وسلم على نبينا محمد وعلى آله وصحبه أجمعين

Verfasst von:

Ustadh Abu Umar